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LSG Bayern - Entscheidung vom 22.10.2015

L 15 RF 24/15

Normen:
JVEG § 19
JVEG § 20
JVEG § 22
JVEG § 4 Abs. 1
JVEG § 4
JVEG § 5
SGG § 191

Die Entschädigung der Antragstellerin wegen des Gerichtstermins am 22.04.2015 wird auf 43,75 EUR festgesetzt. I. Die Antragstellerin begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz ( [...]
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