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LSG Bayern - Entscheidung vom 16.10.2015

L 15 RF 2/15

Normen:
JVEG § 4 Abs. 1
JVEG § 19
JVEG § 2 Abs. 1
JVEG § 8a
SGG § 103

Die Entschädigung des Antragstellers wegen des Termins am 09.10.2012 beim Sachverständigen Prof. Dr. L. wird auf 90,- EUR festgesetzt. I. Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und [...]
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