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LSG Bayern - Entscheidung vom 03.08.2015

L 13 R 687/13

Normen:
SGB VI § 43 Abs. 1
SGB VI § 43 Abs. 2
SGB VI § 43 Abs. 3

I. Auf die Berufung des Klägers hin wird die Beklagte unter Aufhebung des Gerichtsbescheids des Sozialgerichts München vom 30. April 2013 sowie des Bescheids der Beklagten vom 7. Juli 2009 in der Gestalt des [...]
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