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FG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 11.08.2015

3 K 1544/13

Normen:
EStG § 9 Abs. 5
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b

Fundstellen:
DStR 2016, 8
DStRE 2016, 1027
MMR 2015, 852

Streitig ist, ob ein Telearbeitsplatz zum Abzug von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer berechtigt. Die Klägerin ist beim Kreis X beschäftigt. Nach ihrer Scheidung (Oktober 2009) schloss sie im April 2010 mit [...]
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