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EuGH - Entscheidung vom 28.10.2015

Rs. C-263/14

Normen:
EUV Art. 37
AEUV Art. 82
AEUV Art. 87
AEUV Art. 216 Abs. 1
AEUV Art. 218
AEUV Art. 263

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1) Der Beschluss 2014/198/GASP des Rates vom 10. März 2014 wird für nichtig erklärt. 2) Die Wirkungen des für nichtig erklärten Beschlusses werden aufrechterhalten. 3) Dem Rat der Europäischen Union fallen seine [...]
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