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EuGH - Entscheidung vom 05.02.2015

Rs. C-317/14

Normen:
AEUV Art. 45
Verordnung 492/2011/EU vom 05.04.2011 Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2
AEUV Art. 258

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Das Königreich Belgien hat dadurch, dass es von Bewerbern auf Stellen bei lokalen Dienststellen im französischen oder im deutschen Sprachgebiet, aus deren erforderlichen Diplomen oder Zeugnissen nicht ersichtlich [...]
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