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EuGH - Entscheidung vom 26.02.2015

Rs. C-238/14

Normen:
Richtlinie 70/1999/EG vom 28.06.1999 Art. 1
Richtlinie 70/1999/EG vom 28.06.1999 Anhang (Rahmenvereinbarung zu befristeten Arbeitsverträgen) § 5 Nr. 1 Buchst. a
AEUV Art. 258

Fundstellen:
AUR 2015, 196
AUR
EuZW 2015, 359
NZA 2015, 424
NZA 2015, 6
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Tenor: 1. Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Paragraf 5 der am 18. März 1999 geschlossenen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des [...]
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