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EuGH - Entscheidung vom 14.01.2015

Rs. C-62/14

Normen:
AEUV Art. 119
AEUV Art. 123 Abs. 1
AEUV Art. 127 Abs. 1
AEUV Art. 127 Abs. 2
EUV Art. 5 Abs. 4
AEUV Art. 267

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Tenor: 1. Das am 6. September 2012 angekündigte Programm der Europäischen Zentralbank für geldpolitische Outright-Geschäfte (Outright Monetary Transactions) (abgekürzt: OMT-Programm) ist mit Art. 119 AEUV und Art. 127 [...]
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