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EuG - Entscheidung vom 19.11.2015

Rs. T-526/14

Normen:
Verordnung 207/2009/EG vom 26.02.2009 Art. 8 Abs. 1 Buchst. b
Verordnung 207/2009/EG vom 26.02.2009 Art. 65

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Tenor: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Matratzen Concord GmbH trägt die Kosten. Vorgeschichte des Rechtsstreits Am 21. Oktober 2011 meldete die Klägerin, die Matratzen Concord GmbH, nach der Verordnung (EG) Nr. [...]
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