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EuG - Entscheidung vom 04.12.2015

Rs. T-273/13

Normen:
EU-Grundrechtecharta Art. 41 Abs. 2
EU-Grundrechtecharta Art. 47
AEUV Art. 215 Abs. 2
AEUV Art. 296
EUV Art. 29
Verordnung 359/2011/EU vom 12.04.2011 Art. 2 Abs. 1
Verordnung 359/2011/EU vom 12.04.2011 Art. 3 Abs. 1
Verordnung 359/2011/EU vom 12.04.2011 Art. 12 Abs. 1
Beschluss 124/2013/GASP vom 11.03.2013 Art. 1
Beschluss 235/2011/GASP vom 12.04.2011 Art. 1 Abs. 1
Beschluss 235/2011/GASP vom 12.04.2011 Art. 2 Abs. 1
Beschluss 235/2011/GASP vom 12.04.2011 Art. 3 Abs. 1
AEUV Art. 263

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Herr Mohammad Sarafraz trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Rates der Europäischen Union. 3. Die Stiftung Organisation Justice for Iran trägt ihre eigenen Kosten. Rechtlicher [...]
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