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BVerwG - Entscheidung vom 20.05.2015

1 WDS-VR 1.15

BVerwG, Beschluss vom 20.05.2015 - Aktenzeichen 1 WDS-VR 1.15

DRsp Nr. 2015/10031

Voraussetzungen für eine Beiladung in einem Wehrbeschwerdeverfahren

Tenor

Oberfeldarzt Dr. ..., ..., wird zum Verfahren beigeladen, weil er an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt ist, dass die Entscheidung auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen kann.