BVerwG, Beschluss vom 20.05.2015 - Aktenzeichen 1 WDS-VR 1.15
DRsp Nr. 2015/10031
Voraussetzungen für eine Beiladung in einem Wehrbeschwerdeverfahren
Tenor
Oberfeldarzt Dr. ..., ..., wird zum Verfahren beigeladen, weil er an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt ist, dass die Entscheidung auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen kann.
© copyright - Deubner Verlag, Köln