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BGH - Entscheidung vom 21.07.2015

2 StR 63/14

Normen:
StPO § 267

BGH, Beschluss vom 21.07.2015 - Aktenzeichen 2 StR 63/14

DRsp Nr. 2015/14087

Korrektur der Urteilsgründe wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens

Tenor

Wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens werden die Gründe des Urteils vom 6. Mai 2015 in Rn. 1 2. Satz wie folgt korrigiert:

"Das Rechtsmittel des Angeklagten P. B. hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist es - wie auch die Revision des S. B. - unbegründet."

Normenkette:

StPO § 267 ;