BGH, Beschluss vom 21.07.2015 - Aktenzeichen 2 StR 63/14
DRsp Nr. 2015/14087
Korrektur der Urteilsgründe wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens
Tenor
Wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens werden die Gründe des Urteils vom 6. Mai 2015 in Rn. 1 2. Satz wie folgt korrigiert:
"Das Rechtsmittel des Angeklagten P. B. hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist es - wie auch die Revision des S. B. - unbegründet."
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