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BGH - Entscheidung vom 30.06.2015

IX ZB 41/14

BGH, Beschluss vom 30.06.2015 - Aktenzeichen IX ZB 41/14

DRsp Nr. 2015/11995

Anforderungen an die Berichtigung eines Senatsbeschlusses

Tenor

Der Senatsbeschluss vom 16. April 2015 wird dahingehend berichtigt, dass es in Rn. 4 anstelle "entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde" richtig "entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerdeerwiderung" heißen muss.