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VGH Bayern - Entscheidung vom 20.03.2014

22 C 14.588

Normen:
§ 158 Abs. 2
§ 161 Abs. 2 VwGO
VwGO § 158
VwGO § 161 Abs. 2 S. 1

I. Die Beschwerde wird verworfen. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte. I. Durch Bescheid vom 22. Oktober 2013 verpflichtete das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen den [...]
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