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VGH Bayern - Entscheidung vom 01.12.2014

22 C 14.1595

Normen:
GKG § 52 Abs 1
GKG § 63 Abs 3 S 1 Nr 2
GKG § 68 Abs 3
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
GKG § 68 Abs. 3

I. Der Streitwert für das Klageverfahren wird unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 13. Mai 2014 auf 432.400 Euro festgesetzt. II. Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten [...]
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