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VGH Bayern - Entscheidung vom 22.12.2014

15 C 14.2279

Normen:
§ 63 Abs 3 S 1 Nr 2 GKG
§§ 146ff VwGO
§§ 167ff VwGO
VwGO § 154 Abs. 2
GKG § 3 Abs. 2
GKG § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Ziffer IV des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 30. September 2014 (Au 4 V 14.1207) [...]
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