§ 13 Abs. 2 Sätze 2 bis 11 der Friedhofssatzung der Stadt Kehl vom 30.11.2011 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.10.2012 sind unwirksam. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird [...]
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