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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 20.02.2014

4 S 251/14

Normen:
GG Art. 19 Abs. 4
GG Art. 33 Abs. 2
BeamtStG § 45
BNotO § 114 Abs. 2 Satz 1 (F. ab 01.01.2018)
VwGO § 44a Satz 1
VwGO § 123
VwV Besetzung Beurkundungsabteilungen Nr. 4.1
GG Art. 19 Abs. 4
GG Art. 33 Abs. 2
BeamtStG § 45
BNotO § 114 Abs. 2 S. 1
VwGO § 44a S. 1
VwGO § 123

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 28. Januar 2014 - 2 K 42/14 - wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der [...]
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