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OVG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 18.11.2014

2 M 117/14

Normen:
II AufenthG 60a
AufenthG § 25 Abs. 5
AufenthG § 60a Abs. 2
EMRK Art. 8 Abs. 1
EMRK Art. 8 Abs. 2

I. Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Die dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO ), rechtfertigen keine Änderung der erstinstanzlichen Entscheidung. Das [...]
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