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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 21.01.2014

15 A 2365/13

Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3
KAG NRW § 8 Abs. 4 S. 4

Der Antrag wird abgelehnt. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 25.218,70 Euro festgesetzt. 1.) Die zunächst geltend gemachten ernstlichen Zweifel [...]
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