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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 24.09.2014

20 A 1347/12

Normen:
WaffG § 13 Abs. 1, 3 und 6
BJagdG § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c)
WaffG § 13 Abs. 1 Nr. 2

Fundstellen:
AUR 2015, 36
DÖV 2015, 120

Das angegriffene Urteil wird geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, die Waffe des Herstellers Ruger, Modell 10-22, Herstellungsnummer 356-30717, in die Waffenbesitzkarte Nr. 4/08 ohne eine auf die Magazinkapazität [...]
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