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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 25.11.2014

6 E 1045/14

Normen:
GKG § 68 Abs. 3
GKG § 68 Abs. 1 S. 5

Nr. 2 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 18. Juni 2014 wird geändert. Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt. Die Beschwerde der [...]
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