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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 11.06.2014

9 E 609/14

Normen:
GKG § 52 Abs. 1

Fundstellen:
NVwZ-RR 2014, 744

Der angefochtene Streitwertbeschluss wird geändert. Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 10.648,13 Euro festgesetzt. Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht [...]
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