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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 23.10.2014

16 E 1052/14

Normen:
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 52 Abs. 2

Fundstellen:
NVwZ-RR 2015, 319

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 19. August 2014 geändert. Der Streitwert wird auf 6.250 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird [...]
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