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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 17.01.2014

16 A 182/10

Normen:
Art. 3 Abs. 1 UAbs. 1 bis 4 der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95
VO 2988/95/EG
VO 1358/77/EWG Art. 3 Abs. 1
VO 1998/78/EWG Art. 13 Abs. 1
VO 1785/81/EWG Art. 24
MOG § 14 Abs. 1
EUV Art. 4 Abs. 3
BGB § 195

Ist hinsichtlich der Unterbrechung der Verjährung zuständige Behörde im Sinne von Art. 3 Abs. 1 UAbs. 3 VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 diejenige, die für die Ermittlungs- oder Verfolgungshandlung zuständig ist, [...]
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