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OVG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 29.10.2014

OVG 1 S 30.13

Normen:
SpielhG § 4 Abs. 2

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 26.250.- Euro festgesetzt. I. Die Antragstellerin wendet sich im Wege [...]
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