1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart - 18 O 112/13 - vom 09.07.2014 wird einstimmig z u r ü c k g e w i e s e n . 2. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung. 3. Der Streitwert [...]
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