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OLG Naumburg - Entscheidung vom 30.06.2014

1 AR 8/14 (Zust)

Normen:
ZPO § 3
BGB § 823 Abs. 2
StGB § 266a

Zuständig für den Rechtsstreit ist das Amtsgericht Magdeburg. Die Voraussetzungen von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO liegen vor, nachdem sich sowohl das Amtsgericht Magdeburg (Beschluss vom 6.5.2014) als auch das Landgericht [...]
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