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OLG München - Entscheidung vom 24.06.2014

11 W 1114/14

Normen:
ZPO § 91 Abs. 2 S. 1

I. Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Wert der Beschwerde beträgt € 252,52. I. Die Parteien schlössen vor dem Landgericht München II im [...]
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