Entscheidung
(Zur Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers im Obergeschoss eines Rohbaus)In das Obergeschoss eines Rohbaus ohne Innentreppen ist in Zeiten der Arbeitsruhe kein Verkehr eröffnet, den der Bauunternehmer sichern müsste. Das gilt auch dann, wenn das Obergeschoss durch Hochklettern an einem Außengerüst erreichbar ist (hier: Bauherr klettert über das Gerüst bis zum Obergeschoss und stürzt im Inneren durch die nicht gesicherten Treppenöffnungen in den Keller).
OLG Koblenz (5 U 1090/13)Datum: 05.03.2014
Fundstelle: BauR 2014, 1019; MDR 2014, 468; VersR 2015, 1574
Auszug:
1. Die Berufung gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 31. Juli 2013 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. 2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die [...]
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