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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 02.07.2014

2 (7) Ss 318/14 - AK 97/14

Normen:
StGB § 229
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) v. 03.08.2000 § 4
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) v. 03.08.2000 § 1 Abs. 2

1. Dem Angeklagten wird auf seinen Antrag hin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gewährt. Damit ist der die Revision des Angeklagten als unzulässig [...]
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