Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten der Landeskasse (§ 121 Abs. 2 StVollzG ) als unzulässig verworfen. Der Antrag auf Außervollzugsetzung des angefochtenen Beschlusses wird auf Kosten der Landeskasse (§ 121 Abs. 4 [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!