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OLG Hamm - Entscheidung vom 03.07.2014

1 RBs 108/14

Normen:
StPO § 465
StPO § 264
GKG § 21
StPO § 465
StPO § 264
GKG § 21

Fundstellen:
NStZ-RR 2015, 193

Die sofortige Beschwerde wird verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Betroffene (§ 473 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG ). I. Der Betroffene wendet sich mit der sofortigen Beschwerde [...]
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