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OLG Hamm - Entscheidung vom 14.10.2014

10 U 104/11

Normen:
ZPO § 407a Abs. 3 S. 2
JVEG § 8a Abs. 4

wird die Vergütung des Sachverständigen Dr. T für die Erstattung seines schriftlichen Gutachtens vom 04.03.2014 unter Zurückweisung seines weitergehenden Antrags auf insgesamt 5.981,60 € festgesetzt. I. Mit Hinweis- [...]
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