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OLG Hamm - Entscheidung vom 09.01.2014

5 RVs 134/13

Normen:
GVG § 176
StPO § 231 Abs. 1 Satz 2
GVG § 176
StPO § 231 Abs. 1 S. 2

Fundstellen:
NStZ-RR 2014, 114

Die Revision wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte (§ 473 Abs. 1 StPO ). I. Der Angeklagte wurde durch Urteil des Amtsgerichts - Schöffengericht - Gladbeck vom 11. Juni 2013 [...]
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