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OLG Hamm - Entscheidung vom 31.01.2014

32 SA 94/13

Normen:
GVG §§ 95, 102
ZPO § 36

Fundstellen:
ITRB 2014, 129

Als zuständig wird die Zivilkammer des Landgerichts I bestimmt. A. Die Klägerin nimmt die Beklagte mit ihrer bei der Zivilkammer des Landgerichts I erhobenen Klage auf Unterlassung unaufgeforderter Werbung per Telefax [...]
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