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OLG Hamm - Entscheidung vom 23.09.2014

32 SA 59/14

Normen:
BGH §§ 269, 270
ZPO §§ 29, 36

Fundstellen:
MDR 2014, 1247

Als zuständiges Gericht wird das Landgericht I bestimmt. A. Die Klägerin nimmt die Beklagten, die ihren jeweiligen Wohnsitz in T bzw. T1 haben, jeweils aus einer Darlehensbürgschaft in Höhe des Bürgschaftsbetrages von [...]
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