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OLG Hamm - Entscheidung vom 06.03.2014

2 Ws 65/13

Normen:
IRG §§ 54, 55
ÜberstÜbk Art. 9, 11 Abs. 1 c)

1. Die sofortige Beschwerde ist gegenstandslos, soweit das Landgericht Münster in dem angefochtenen Beschluss entsprechend dem japanischen Erkenntnis auch eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 136,- € festgesetzt [...]
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