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OLG Celle - Entscheidung vom 15.09.2014

13 VA 8/11

Normen:
GKG § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
StromNEV § 17 Abs. 2a S. 8
StromNEV § 17 Abs. 8

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 50.000,00 € festgesetzt. Der Gegenstandswert der übereinstimmend für erledigt erklärten Beschwerde bestimmt sich gem. § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GKG nach dem gem. [...]
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