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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 21.05.2014

1 (Z) Sa 19/14

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
ZPO § 36 Abs. 2
ZPO § 281 Abs. 2

Zuständig ist das Amtsgericht Oranienburg. I. Die Klägerin beantragte am 08.06.2011 beim Amtsgericht Euskirchen den Erlass eines Mahnbescheids gegen den Beklagten über eine Forderung in Höhe von 1.136,55 € nebst Zinsen [...]
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