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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 08.04.2014

L 8 R 829/13 B

Normen:
SGG § 67 Abs. 1
ZPO § 85 Abs. 2

Auf die Beschwerde der Klägerin vom 22.7.2013 wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 21.6.2013 geändert und ihr wegen der Versäumung der Klagefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Die [...]
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