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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 02.06.2014

L 20 AY 93/12

Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren dem Grunde nach zur Hälfte. I. Die Klägerin begehrt noch die Erstattung außergerichtlicher Kosten, die ihr für die [...]
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