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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 26.02.2014

L 2 AS 432/13 B

Auf die Beschwerde des Rechtsanwalts S wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 17. Dezember 2012 geändert. Die Rechtsanwaltsvergütung wird auf 541,45 EUR festgesetzt. Im übrigen wird die Beschwerde [...]
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