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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 18.06.2014

L 8 R 92/11

Normen:
SGB VI § 240 Abs. 1 Nr. 2
SGB VI § 240 Abs. 2 S. 1-2 und S. 4
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (BauAusbV) v. 02.06.1999 § 2
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (BauAusbV) v. 02.06.1999 § 3 Abs. 2
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (BauAusbV) v. 02.06.1999 § 5
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (BauAusbV) v. 02.06.1999 § 17 Nr. 6
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (BauAusbV) v. 02.06.1999 § 26
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (BauAusbV) v. 02.06.1999 § 32

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