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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 21.08.2014

L 11 SF 229/14 E

Normen:
GKG § 66 Abs. 1 S. 1
GKG § 3 Abs. 2
GKG § 2 Abs. 1
GKG § 21 Abs. 1 S. 3
GKG § 21 Abs. 1 S. 1

Auf die Erinnerung des Erinnerungsführers wird die Kostenrechnung vom 21.02.2013 - L 11 SF 274/13 EK AS - aufgehoben. Kosten sind nicht zu erstatten. I. Der Erinnerungsführer wendet sich gegen die Kostenrechnung vom [...]
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