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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 21.04.2014

L 11 SF 256/13 E

Normen:
RVG § 2
RVG § 13
VV RVG Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 3

Auf die Erinnerung der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 14.06.2013 geändert. Die an die Klägerin zu erstattenden Kosten werden auf insgesamt 26.786,90 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkt [...]
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