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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 27.08.2014

L 11 SF 210/14 EK SO

Normen:
GVG § 198 Abs. 1 S. 1-2
GVG § 198 Abs. 5 S. 1
GVG § 200 S. 1
ÜGG Art. 23 S. 1
SGG § 202

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Kläger begehrt eine Entschädigung aus Staatshaftungsrecht nach §§ 198 ff. Gerichtsverfassungsgesetz ( [...]
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