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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 17.07.2014

L 9 SO 388/12

Normen:
BGB § 366 Abs. 2
GG Art. 1 Abs. 1
GG Art. 20 Abs. 1
SGB XII § 18 Abs. 1
SGB XII § 27a Abs. 4 Satz 1 2. Alt.
SGB XII § 27a Abs. 4
SGB XII § 30 Abs. 7
SGB XII § 35 Abs. 2 S. 2
SGB XII § 35 Abs. 4 S. 1
SGB XII § 35 Abs. 4
SGB XII § 36 Abs. 1
SGB XII § 37

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 30.07.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. [...]
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