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LSG Bayern - Entscheidung vom 03.11.2014

L 15 SF 254/12

Normen:
JVEG (i.d. bis zum 31.07.2013 geltenden Fassung) § 4 Abs. 1
JVEG (i.d. bis zum 31.07.2013 geltenden Fassung) § 8 Abs. 1
JVEG (i.d. bis zum 31.07.2013 geltenden Fassung) § 9 Abs. 1
JVEG Anl. 1
JVEG § 4
JVEG § 9
SGG § 106 Abs. 3 Nr. 1
SGG § 106 Abs. 4
SGG § 109

Die Vergütung für die Anfertigung des Gutachtens vom 12.09.2012 wird auf 1.928,65 EUR festgesetzt. I. In dem am Bayer. Landessozialgericht (LSG) unter dem Aktenzeichen L 4 KR 338/09 geführten [...]
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