I. Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 24.04.2012 (Quartal 4/01, S 39 KA 1251/08, L 12 KA 80/12) insoweit aufgehoben, als die Beklagte verpflichtet wurde, in mehr als [...]
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